Laubholz-Misteln in Streuobstwiesen und deren Bekämpfung

Maßnahmen zur Bekämpfung

Wie bereits geschildert stellt der regelmäßige Obstbaumschnitt die wichtigste Pflegemaßnahme bei Altbäumen dar. Über Wasser- und Nährstoffentzug wird die Wirtspflanze geschwächt. In früheren Zeiten erfolgte ein regelmäßiger Pflegeschnitt an den Altbäumen. Man hat hier in einem Rhythmus von drei bis vier Jahren diesen Pflegeschnitt an Altbäumen durchgeführt, wobei gestaffelt pro Jahr aus Arbeitsgründen immer nur ein Teil der Obstbäume geschnitten wurde. Hierbei wurden die sichtbaren Misteln gleich mit herausgeschnitten. Durch diese Arbeitsweise konnten sich keine „Mistel-Kolonien“ bilden. Erst durch die Aufgabe der Streuobstwiesen und die fehlende Pflege haben wir die Mistelproblematik bekommen. Alle rufen jetzt danach, dass etwas geschehen muss. Vielerorts ist buchstäblich „das Kind in den Brunnen gefallen“. Eine über 15 oder 20 Jahre nicht erfolgte Pflege kann nicht auf einmal rückgängig gemacht werden. Behördlicherseits (Förderung über EU) werden zur Rettung der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen Zuschüsse für den Sanierungsschnitt gezahlt. Bei dem Sanierungsschnitt wird der gesamte Altbaum so geschnitten, dass der Baum nach dem Schnitt seine gewachsene Struktur beibehält. Es handelt sich um einen speziellen Schnitt, der nicht nach Lehrbuch erfolgen darf. Bei diesem Schnitt werden dann, soweit möglich, die Misteln mit Ast herausgenommen, ohne die gewachsene Form der Baumkrone zu verändern. Hierbei werden kleinere und dünne Äste, die entbehrlich sind, samt Mistel herausgeschnitten. Keinesfalls darf die Mistelbekämpfung als alleinige Maßnahme durchgeführt werden, da dies zur Altbaumpflege kontraproduktiv ist. Gestutzte Obstbäume mit einem Alter von 50 oder 60 Jahren können keine neue Baumkrone mehr bilden und sehen hässlich aus. Gekappte Bäume sind Baumfrevel. Hier stellt sich die Frage, ob bei diesen Altbäumen die Mistel an den dicken baumbildenden Ästen in der Krone oberhalb des Astes abgesägt wird. Natürlich treibt die Mistel wieder aus. Der Neuaustrieb sollte dann regelmäßig beim Pflegeschnitt entfernt werden und die Mistel somit keine Photosynthese (Mistel ist Halbschmarotzer) mehr betreiben können. Außerdem stellen die weiblichen Pflanzen der Misteln wegen der weißen Beeren die eigentlichen Verursacher für die Verbreitung dar. Bei Obstbäumen, die mit Misteln voll besetzt sind und im Winter grün sind als sei es Sommer, kommt jede Hilfe zu spät. Rettungsmaßnahmen sind zwecklos.

Fazit

Die Laubholzmistel steht nicht unter Naturschutz, sie ist ungefährdet! Ein Ausschneiden kann daher kann jederzeit erfolgen, auch im Sommer! Aber Vorsicht beim Sommerschnitt wegen belegten bzw. bebrüteten Vogelnestern!

Die Altbaumpflege regelmäßig durchführen und Misteln beim Obstbaumschnitt konsequent entfernen. Nicht die Laubholzmistel ist das eigentliche Problem, sondern die oft fehlende Obstbaumpflege in Streuobstbeständen. Aus fachlicher Sicht macht die alleinige Mistelbekämpfung keinen Sinn. Der gesamte Altbaum muss eine fachgemäße Pflege bzw. Schnitt erfahren, damit die Streuobstbestände nachhaltig gesichert werden können.